
Abschnittsleiter:in Lebensmittelüberwachung
Bezirksamt Wandsbek, Wirtschaft, Bauen und Umwelt
- Job-ID: J000037504
- Startdatum: 01.03.2026
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 10 TV-L
BesGr. A10 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 13.11.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Bringen Sie Farbe in Ihren Berufsweg mit unseren Jobs so bunt wie das Leben! Unsere Bezirksämter sind vielfältig - genau wie die Menschen hier. Als erste Anlaufstelle gestalten wir das Miteinander jeden Tag neu: nah an den Menschen und offen für Ideen. Bei uns trifft Verantwortung auf Vielfalt, Verwaltung auf Innovation. Gestalten auch Sie das Leben im Bezirk!
Der Abschnitt Lebensmittel- und Gewerbekontrolle im Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt bearbeitet alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Artikeln und sonstigen Bedarfsgegenständen durch Kontrollen der Gewerbetreibenden von der Produktion bis zur Abgabe an die Verbraucher:innen.
Sie erwartet eine interessante Leitungsaufgabe mit einem motivierten Team mit 10 Mitarbeitenden. Flexible Arbeitszeitmodelle sind uns besonders wichtig! Selbstverständlich kann die Aufgabe in einem Führungstandem wahrgenommen werden.
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg und zum Bezirksamt Wandsbek.
Ihre Aufgaben
- Leitung des Abschnitts Lebensmittelüberwachung mit der Dienst- und Fachaufsicht über 9 Mitarbeiter:innen
- Analyse und konzeptionelle Weiterentwicklung der durchzuführenden Aufgaben und Verfahrensabläufe
- fachliche Bearbeitung komplexer und politisch relevanter Themen inkl. Erarbeiten von fachlichen Stellungnahmen zu Entwürfen von z.B. Gesetzen oder Anfragen des Senats sowie Mitarbeit in überbezirklichen fachlichen Arbeitsgruppen
- Beschwerdemanagement
- Wahrnehmung der Funktion des Hauptadministrators und Key-Users für das Fachverfahren Balvi iP/iP2
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in einer verwaltenden, rechtlich oder wirtschaftlich geprägten Studienfachrichtung oder
- dem Hochschulabschluss gleichwertige Fachkenntnisse oder
- eine abgeschlossene Ausbildung zum/ zur Lebensmittelkontrolleur:in mit mindestens vierjähriger Berufserfahrung oder
- als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Vorteilhaft
- fundierte Kenntnisse im Lebensmittelrecht sowie Grundkenntnisse im Gewerbe-, Ordnungswidrigkeiten-, Straf- und Verwaltungsrecht sowie Erfahrung im Umgang mit dem Fachverfahren Balvi iP/iP2
- erste Erfahrungen in der Leitung von Teams sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, ziel- und ergebnisorientiert zu führen
- sehr hohe Belastbarkeit, Selbstständigkeit und Eigeninitiative
- gutes Urteilsvermögen und gute Problemlösefähigkeit sowie selbstständige Arbeitsorganisation
- von Wertschätzung und Empathie geprägtes Kooperations- und Konfliktverhalten sowie schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
Unser Angebot
- 1 Stelle, unbefristet, ab dem 01.03.2026 zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 10 TV-L (Entgelttabelle) bzw. BesGr. A10 HmbBesG, weitere Informationen auf hamburg.de
- flexible Arbeitszeit, Möglichkeit für mobiles Arbeiten
- 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- betriebliche Gesundheitsförderung, die Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness) sowie die Möglichkeit zum Dienstfahrradleasing über JobRad
- betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen
- vielfältiges Fortbildungsangebot für Fach- und Führungsthemen
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Motivationsschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- für Beamt:innen: aktuelle Ernennungsurkunde,
- Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis der aktuellen Tätigkeit (nicht älter als drei Jahre,
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
