ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.stellen.hamburg.de sowie www.stellen-intern.hamburg.de veröffentlichten Websites der Freien und Hansestadt Hamburg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Dataport AöR im Zeitraum vom 10.08.2020 bis 19.09.2020 von der Dataport-eigenen Abteilung CCST – Barrierefreiheit und Softwareergonomie vorgenommenen Bewertung auf Grundlage einer Expertenevaluierung.
Aufgrund der Überprüfung sind die Websites mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. November 2020 erstellt und zuletzt am 20. Oktober 2023 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen der Fachlichen Leitstelle an. Sie erreichen die Fachliche Leitstelle unter der E-Mail-Adresse fachlicheleitstellebms@zpd.hamburg.de.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle
nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei
Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und
öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das
Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung.
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Post: Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg