1. Sachbearbeiter:in Flächenmanagement

Behörde für Inneres und Sport | Polizei

  • Job-ID: J000030975
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 10 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 20.02.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Die Abteilung 3 der Landespolizeiverwaltung (LPV 3) ist innerhalb der Polizei für das Gebäudemanagement zuständig. Die Referate Flächenmanagement, das technische Gebäudemanagement (Neubauplanung und Bauunterhaltung) sowie das kaufmännische Gebäudemanagement arbeiten als serviceorientierter Dienstleister für die Polizeidienststellen und vertreten die Interessen der Polizei verwaltungsintern und nach außen.

Das Referat Flächenmanagement (LPV 31) berät die Abteilungsleitung sowie die Polizeiführung bei strategischen Entscheidungen zu Fragen der Raum- und Flächennutzung und stellt sicher, dass alle Flächen und Räume optimal, bedarfsgerecht und den Anforderungen entsprechend genutzt werden. Hierzu werden regelmäßig und anlassbezogen die Flächendaten aufbereitet, ausgewertet, analysiert und entsprechende Planungen zur Nutzung der verfügbaren flächen- bzw. raumbezogenen Ressourcen abgeleitet.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Polizei Hamburg und der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • Vertreten der Leitung LPV 310
  • Prüfen von Bedarfen und Anforderungen der Nutzer:innen sowie Entscheiden über die Vergabe von Raumressourcen auf Grundlage der maßgeblichen Vorschriften und Richtlinien
  • Ableiten von Vorschlägen zur optimierten Nutzung/Belegung der vorhandenen Gebäuderessourcen im Sinne der Senatsdrucksache zum „Mieter/Vermieter-Modell“ zur Vermeidung von Neuanmietungen
  • Entwickeln von Konzepten für alle Aspekte bzw. Arten von Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Raumkapazitäten 
  • Erarbeiten von polizeispezifischen Verfahren und Standards für die Raumnutzung und Bedarfssteuerung für die gesamte Polizei

 

Ihr Profil

Erforderlich

Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.

Sie verfügen über

  • einen Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in Public Management oder einer wirtschaftlichen Studienfachrichtung oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltenden oder büronahen kaufmännischen Beruf und zusätzlich 
    - Berufserfahrung in verwaltenden oder büronahen kaufmännischen Tätigkeiten auf Bachelorniveau (z.B. im öffentlichen Dienst ab EG9b) oder
    - 4 Jahren Berufserfahrung in Fachgebieten der ausgeschriebenen Stelle

Voraussetzung für die Übernahme einer Funktion bei der Polizei Hamburg ist das unbedenkliche Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung.


Vorteilhaft
  • Kenntnisse der Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsplatzgestaltung
  • Erfahrung in der Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau
  • Kenntnisse arbeitsschutzrechtlicher Rahmenbedingungen und Vorschriften
  • gute Kommunikationsfähigkeit und eine selbstständige, ergebnis- und teamorientierte Arbeitsweise
  • umfassende Kenntnisse über Aufbau- und Ablauforganisation der Polizei

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet in Voll- oder Teilzeit, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 10 TV-L 
  • Teamspirit:
    angenehme Arbeitsatmosphäre in einem motivierten Team, in dem das Miteinander wichtig ist
  • Spannung:
    tiefe Einblicke in eine Vielzahl polizeilicher Spezialgebiete
  • Work-Life-Balance:
    flexible Arbeitszeiten sowie Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
  • sportlicher Ausgleich:
    Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme an den zahlreichen Angeboten des Gesundheits- und Präventionssportes des Polizeivollzuges

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Motivationsschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe Ihres/Ihrer Personalsachbearbeiter:in (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).