Planerin bzw. Planer (m/w/d) Fuß- und Radverkehr

Bezirksamt Hamburg-Nord, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt

  • Job-ID: J000037500
  • Startdatum: 01.12.2025
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 11 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 14.11.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Bringen Sie Farbe in Ihren Berufsweg mit unseren Jobs so bunt wie das Leben!  Unsere Bezirksämter sind vielfältig - genau wie die Menschen hier. Als erste Anlaufstelle gestalten wir das Miteinander jeden Tag neu: nah an den Menschen und offen für Ideen. Bei uns trifft Verantwortung auf Vielfalt, Verwaltung auf Innovation. Gestalten auch Sie das Leben im Bezirk!

In der Abteilung Tiefbau des Bezirksamtes Hamburg-Nord ist der Abschnitt Nachhaltige Mobilität mit der Planung und Durchführung von Maßnahmen aus dem Bündnis für den Rad- und Fußverkehr befasst und begleitet alle weiteren Facetten von Mobilität im Bezirk. In diesem Team ist aktuell eine Stelle als Planerin/ Planer zu besetzen, die/der das Team bei den Planungen zum Ausbau des bezirklichen und übergeordneten Radroutennetzes und einer barrierefreien und sicheren Infrastruktur für den Fußverkehr sowie zur Umsetzung begleitender Angebote wie Fahrradabstellplätze oder Aufenthaltsmöglichkeiten unterstützen soll.

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Impressum

Ihre Aufgaben

  • Planung, Entwurf und Ausschreibung von Konzepten und Maßnahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs im Rahmen des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr
  • Erarbeitung von Ingenieurverträgen, Vergabe von Planungsleistungen sowie Führung und fachplanerische Betreuung von Ingenieurbüros
  • maßnahmenbezogene Kostenkontrolle und -steuerung zur Einhaltung der Kostenziele und Termine
  • Erarbeitung von Antwortbeiträgen zu politischen Anfragen, Beantwortung von Bürgeranliegen und
  • Abgabe bezirklicher Stellungnahmen zu (fuß- bzw. rad)verkehrlichen Belangen gegenüber anderen Dienststellen sowie
  • Teilnahme an bezirksübergreifenden Arbeitsgruppen zum Thema Fuß- / Radverkehr

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung, Stadtplanung oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder
  • gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen

Vorteilhaft
  • fundierte Kenntnisse im Umgang mit den FGSV-Regelwerken sowie dem Hamburger Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen in Hamburg
  • Erfahrungen im Umgang mit dem Hamburgischen Wegegesetz, der VOB, der HOAI und der Landeshaushaltsordnung
  • Kenntnisse zur Beurteilung der fachlich einwandfreien Planung von Maßnahmen im Stadtstraßenbau
  • sicherer Umgang mit gängiger EDV-Technik und Standardsoftware (Office, iTWO, AutoCAD, GIS usw.)
  • ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Wirtschaftlichkeit des Handelns

Unser Angebot

  • 1 Stelle, unbefristet, ab dem 01.12.2025 zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TV-L (Entgelttabelle), weitere Information auf karriere.hamburg
    Hinweis: Eine Stellenneubewertung nach EGr. 12 wird geprüft.
  • eine Behörden- und Zusammenarbeitskultur, die durch das Nordstern-Manifest geprägt ist
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeit
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr
  • betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Gesundheitsförderung sowie die Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness) 

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation(Sofern Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Näheres finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.),
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).