
Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d) für Lehrkräfte- und Gebührenverwaltung
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Staatliche Jugendmusikschule Hamburg
- Job-ID: J000039829
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 8 TV-L
BesGr. A8 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 02.03.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
In der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung ist die Staatliche Jugendmusikschule Hamburg (JMS) eine der schönsten, buntesten und am besten gelegenen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg. Mit ihren rund 300 Lehrkräften ermöglicht die JMS jungen Menschen bis zum Alter von 25 Jahren den Zugang zu musikalischer Bildung mit Unterrichtsangeboten an über 150 Standorten in ganz Hamburg.
So großartig der musikalische Bereich ist, ohne uns in der Verwaltung läuft nichts. Unser offenes, freundliches und auf Augenhöhe agierendes Team in der Lehrkräfte- und Gebührensachbearbeitung ist ein Teil der in allen Bereichen gut aufgestellten Verwaltung. Wir sind ein Team aus elf Personen und legen viel Wert auf eine angenehme und freundliche Arbeitsatmosphäre. Zusätzliche Informationen finden Sie hier
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Kundenservice: Beratung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern in Verwaltungsangelegenheiten
- Sachbearbeitung Gebühren: u.a. Bearbeitung von An-, Um- und Abmeldungen, Stammdaten und Anträgen
- Sachbearbeitung für Lehrkräfte: u.a. Aufbereitung von Personalvorgängen zur Weitergabe, Buchung der Lehrkräftekapazitäten, Pflege der Stammdaten
- Sachmittelbewirtschaftung: Bearbeitung von Rechnungen, Vorbereitung zur Anweisung
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltenden oder büronahen kaufmännischen Beruf oder
- der Berufsausbildung gleichwertige Fachkenntnisse oder
als Beamtin bzw. Beamter:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung allgemeine Dienste
Hinweise für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung
Vorteilhaft
- Kenntnisse im Gebühren-, Arbeits- und Tarifrecht
- Kenntnisse der notwendigen IT-Verfahren (Word, Excel, Outlook, iMikel, SAP/RVP)
- hohe Dienstleistungsorientierung mit der Fähigkeit zur adressatengerechten Kommunikation
- Verhandlungsgeschick
- Teamfähigkeit und die Motivation, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten
Unser Angebot
- 1 Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 8 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A8, weitere Informationen auf karriere.hamburg
- 30 Tage Urlaub pro Jahr
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (gleitende Arbeitszeit, Möglichkeit zum mobilen Arbeiten)
- ein zentral gelegener Arbeitsplatz im Stadtteil Rotherbaum mit optimalen Verkehrsanbindungen bzw. Bus- und U/S-Bahn-Station
- weitere attraktive Benefits der FHH
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Vor Beginn der Tätigkeit benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (Impfung, Immunität oder Kontraindikation).
