Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident des Finanzgerichts (m/w/d)

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Finanzgericht Hamburg

  • Job-ID: J000041082
  • Startdatum: 01.05.2026
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: BesGr. R3 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 23.04.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Das Finanzgericht Hamburg ist als oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll-, Verbrauchsteuer- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen sowie Mecklenburg-Vorpommern. Das Finanzgericht besteht derzeit aus 6 Senaten.

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • In Absprache mit dem Präsidenten des Finanzgerichts werden der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten Aufgaben der Gerichtsverwaltung zur selbständigen Erledigung übertragen. Ihr/ihm obliegt die Vertretung des Präsidenten.
  • Neben den Aufgaben der Gerichtsverwaltung ist die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident Vorsitzende bzw. Vorsitzender eines Senates des Finanzgerichts. Der bisherige Stelleninhaber nahm Rechtsprechungsaufgaben im Umfang von 70 v.H. eines vollen richterlichen Pensums wahr.

Ihr Profil

Erforderlich

Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.

  • Sie erfüllen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen und verfügen über die Befähigung zum Richteramt.
  • Sie sind erprobt, verfügen über mindestens fünfjährige spruchrichterliche Erfahrungen und befinden sich in einem richterlichen Beförderungsamt.

    Die Auswahlentscheidung richtet sich nach der Eignung für das richterliche Statusamt „Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident des Finanzgerichts“. Hierbei sind die in Verordnung über die Beurteilung von Richterinnen und Richtern nach dem Hamburgischen Richtergesetz (Hamburgische Richterbeurteilungs-Verordnung) dargestellten Kriterien maßgebend.

Vorteilhaft
  • Erfahrung in der Gerichts- oder Justizverwaltung sowie Kenntnisse in Personal-, Organisations- und Leitungsfragen
  • ausgeprägte soziale und kommunikative Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick, überdurchschnittliche Kooperationsbereitschaft, persönliche Integrität und Unabhängigkeit
  • nachgewiesene Führungskompetenz, Empathie, Durchsetzungskraft, hohe Belastbarkeit und Flexibilität sowie Freude an repräsentativen Aufgaben
  • sehr gute und breit angelegte Kenntnisse im Steuerrecht und /oder Zoll- und Verbrauchsteuerrecht sowie die Fähigkeit zu tatkräftiger, engagierter und effizienter Führung eines Senats
  • Interesse und Fähigkeit zur Implementierung und Steuerung von Veränderungsprozessen, insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung, mit rechtspolitischen Entwicklungen und den demografischen Herausforderungen im richterlichen und nichtrichterlichen Bereich

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, zum 01.05.2026 zu besetzen
  • Bezahlung nach Besoldungsgruppe R3

Ihre Bewerbung

Für eine vollständige Bewerbung senden Sie uns bitte mindestens folgende Einverständniserklärung siehe Link. Bitte möglichst in einer Datei / PDF Format unter Angabe der Kennziffer R2026.04 an 

bewerbung@justiz.hamburg.de

Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.