Referent:in Innovations- und Technologiepolitik

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, Innovation und Cluster

  • Job-ID: J000041177
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 14 TV-L
    BesGr. A14 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 12.05.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Das Referat „Innovation und Industrie“ in der Abteilung „Innovation und Cluster“ der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation ist verantwortlich für den Ausbau Hamburgs zu einer Innovationsmetropole für Europa und die Entwicklung der dafür erforderlichen Konzepte und Maßnahmen. Darüber hinaus werden im Referat alle nicht den Hamburger Clustern zuzuordnenden Industriebranchen sowie der Masterplan Industrie betreut.

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Sie

  • bearbeiten Grundsatzfragen der regionalen Innovations- und Technologiepolitik und setzen wichtige Einzelvorhaben der Innovations- und Technologieförderung um,
  • bewerten nationale Forschungs- und Entwicklungsinitiativen und deren Umsetzung in Hamburg sowie in der Metropolregion,
  • positionieren Hamburg in der nationalen und europäischen Technologiepolitik sowie den förderpolitischen Ansätzen (z.B. im Umsetzungsprozess der Hightech Agenda der Bundesregierung),
  • fördern die Anwendung neuer Technologien und verbessern den regionalen Technologietransfer, insbesondere in den Technologiefeldern Künstliche Intelligenz, Mikroelektronik und Quantentechnologien und
  • repräsentieren Hamburg und die hamburgischen Interessen in der Technologiepolitik in überregionalen Gremien und Organisationen.

Ihr Profil

Erforderlich

Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.

  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) in einer wirtschafts- (z. B. BWL, VWL) oder naturwissenschaftlichen (z. B. Chemie, Biologie, Physik) Studienfachrichtung oder
  • als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste 
    Hinweise für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung 

Vorteilhaft
  • analytisches und konzeptionelles Denkvermögen sowie die ausgeprägte Fähigkeit zur Erschließung komplexer und höchst unstrukturierter Aufgabenstellungen
  • ausgeprägte Fähigkeiten zur Moderation komplexer Aushandlungsprozesse mit den verschiedenen Akteuren des Hamburger und des überregionalen Innovationssystems, relevanter Fachbehörden sowie für das Stakeholdermanagement
  • fundierte ökonomische Kenntnisse sowie die Fähigkeit, ökonomische und juristische Aspekte lösungsorientiert zusammenzuführen
  • fundiertes Fachwissen in der Technologiepolitik sowie der Gestaltung von Innovationsfördersystemen, einschließlich der innovationsorientierten Unternehmensfinanzierung

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A14, weitere Informationen auf karriere.hamburg
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten und ein Angebot von mobiler Arbeit
  • gute Weiterbildungsmöglichkeiten und betriebliche Gesundheitsförderung
  • Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
  • ein Arbeitsplatz im Herzen der Stadt (Hamburg-Neustadt, Alter Steinweg 4) mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (S-Bahn Stadthausbrücke / U-Bahn Rödingsmarkt)
    Wir freuen uns sehr, ab Anfang 2027 unsere neuen, modernen Arbeitsplätze an einem herausgehobenen Standort Hamburgs, den „Tanzenden Türmen“ an der Reeperbahn 1, zu beziehen.
    Dort erwartet Sie ein inspirierendes und flexibles Arbeitsumfeld, das die Anforderungen zukunftsorientierter Arbeitsweisen erfüllt.

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation (sofern Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Näheres finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen),
  • Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre) über die aktuelle Tätigkeit, wenn diese bereits länger als ein halbes Jahr besteht, anderenfalls für die vorherigen Arbeitsverhältnisse,
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).