Referentin bzw. Referent (w/m/d) Zuwendungs- und Haushaltsrecht sowie stellvertretende Referatsleitung

Behörde für Finanzen und Bezirke, Haushalt und Aufgabenplanung

  • Job-ID: J000041376
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 14 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 04.06.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Das Amt „Haushalt und Aufgabenplanung“ unterstützt den Senat darin, mit den Ressourcen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) planvoll und nachhaltig umzugehen.

Im Referat „Haushalts- und Kassenrecht, Haushaltssystematik“ beraten wir das Amt und die Behörden bei grundsätzlichen haushaltsrechtlichen (einschließlich zuwendungsrechtlicher) Fragestellungen und verantworten die Auslegung, Erstellung und Fortentwicklung haushalts- sowie kassenrechtlicher Vorschriften. Darüber hinaus betreuen wir die Zulassung von IT-Verfahren mit Bezug zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie das interne Kontrollsystem im Bereich Rechnungslegung.

Verstärken Sie unser engagiertes Team aus derzeit 12 Kolleginnen und Kollegen!

Sie sind neugierig geworden? Nehmen Sie für ein informatives Gespräch oder eine Hospitation gerne Kontakt zu Frau Dr. Cimin Keyhanian-Peschke auf (Kontaktdaten s. unten).

Hier sind weitere Informationen über das Amt Haushalt und Aufgabenplanung und die Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Sie

  • beraten die Behörden und Ämter in zuwendungs- und haushaltsrechtlichen Fragen und stimmen grundsätzliche Positionen in diesen Rechtsgebieten mit dem Rechnungshof ab,
  • sind Expertin bzw. Experte für die Auslegung insbesondere zuwendungsrechtlicher Vorschriften (Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO) und entwickeln diese weiter,
  • vermitteln das Zuwendungsrecht in Schulungen und Vorträgen,
  • vertreten die Referatsleitung bei Abwesenheiten.

Ihr Profil

Erforderlich

Sie sind bereits bei der FHH beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.

  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder
  • gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen

Vorteilhaft
  • gründliches und umfangreiches Fach- und Erfahrungswissen im Zuwendungsrecht sowie gute Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts
  • gute Kenntnisse des Haushaltsrechts und des doppischen Rechnungswesens der FHH
  • Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
  • selbständige Arbeitsweise, analytisches Denkvermögen und Entscheidungsstärke
  • präzise Ausdrucksweise in Wort und Schrift zur Gestaltung und Formulierung von Rechtsvorschriften

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
  • attraktive Angebote zur Gesundheitsförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
  • flexible Arbeitszeiten (Möglichkeit von mobiler Arbeit und Telearbeit)  
  • verkehrsgünstige Lage des Arbeitsplatzes in der Hamburger Innenstadt mit optimalen Verkehrsanbindungen wie etwa den Bus- und Bahn-Stationen Rathausmarkt und Jungfernstieg 


Der Behörde für Finanzen und Bezirke ist ein moderner und werteorientierter Führungsstil auf Basis des Führungsleitbildes der FHH wichtig. Wir legen großen Wert darauf, dass alle Beschäftigten – sowohl unsere Führungskräfte als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dies im täglichen Umgang mit Leben füllen.
 
Bei der Bewertung Ihrer vorteilhaften Qualifikation berücksichtigen wir in angemessener Weise auch die durch Familienaufgaben und ehrenamtliche Tätigkeiten erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen. 

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation (sofern Sie Ihren Ausbildungsabschluss oder Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach, bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbank der Kultusministerkonferenz),
  • Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre) über die aktuell wahrgenommene Tätigkeit, wenn diese bereits länger als 6 Monate besteht; anderenfalls bitte Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse für die vorherige Tätigkeit,
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).