
Referatsleitung Jugendschutz und Straffälligenhilfe
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Amt für Familie
- Job-ID: J000042218
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 14 TV-L
BesGr. A14 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 23.07.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Möchten Sie Jugendschutz und Straffälligenhilfe aktiv weiterentwickeln und als innovative Führungskraft Impulse setzen?
Unser Referat mit derzeit zwei Mitarbeitenden gestaltet ministeriell und fachbehördlich zentrale Fragestellungen an der Schnittstelle von Jugendhilfe, Prävention, Intervention und Resozialisierung. In enger Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Polizei, Justizbehörde, freien Trägern und Verbänden entwickeln Sie nachhaltige Strategien im Umgang mit Jugendgewalt und erzieherischem Jugendschutz.
Neben der Fachaufsicht über das Familieninterventionsteam (FIT) sowie das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe des Bezirksamts Eimsbüttel übernehmen Sie Verantwortung für politische Steuerung, moderne Organisationsentwicklung und zukunftsfähige Aufgabenstrukturen.
Bringen Sie Ihre kooperative Führungskompetenz und juristische Expertise in ein dynamisches Aufgabenfeld mit hoher gesellschaftlicher Relevanz ein.
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg, Amt für Familie.
Ihre Aufgaben
Sie
- verantworten die Fachaufsicht über das FIT sowie über das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe,
- entwickeln strategische und rechtliche Grundlagen für Jugendschutz und Straffälligenhilfe, übernehmen federführend die Maßnahme „Handeln gegen Jugendgewalt“ und verantworten ministeriell den erzieherischen Jugendschutz,
- erarbeiten politische Entscheidungsgrundlagen und verantworten die ministerielle Begleitung von Gesetzesvorhaben auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene,
- gestalten die strategische und organisatorische Weiterentwicklung des Referats kontinuierlich mit.
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Rechtswissenschaften (erstes Staatsexamen) oder
- als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste auf Basis eines abgeschlossenen Studiums der Rechtswissenschaften (erstes Staatsexamen)
Vorteilhaft
- Kenntnisse der Jugend- und Familienpolitik, der Straffälligenhilfe und der Strukturen in Hamburg sowie zur Resozialisierung und des Strafvollzuges
- Kenntnisse in der Rechtsgestaltung (Verträge und Gesetzesvorhaben) und in der Entwicklung von Steuerungsinstrumenten (Fachanweisungen, Dienstanweisungen)
- Erfahrung des SGB VIII und angrenzender Rechtskreise (insbesondere SGB II, III und XII, BGB, JGG und StGB, FamFG, AufenthG, HmbSG, BezVwG)
- Teamfähigkeit sowie ein sicheres und souveränes Auftreten auch in politisch sensiblen und öffentlichkeitswirksamen Kontexten
- ausgeprägte Kommunikations- und Verhandlungskompetenz sowie ein hohes Maß an analytischem Denkvermögen
Unser Angebot
flexible Arbeitszeiten; Fortbildungszentrum; Homeoffice und mobiles Arbeiten; optional EGYM Wellpass (Firmenfitness); Zuschuss zum Deutschland-Ticket (Jobticket)
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle), bzw. Besoldungsgruppe A14, weitere Informationen auf karriere.hamburg
- Mobilität: verkehrsgünstige Lage im EKZ Hamburger Meile
- weitere attraktive Benefits der FHH
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der Kalenderwoche 33 statt. Wir bitten Sie, sich diesen Zeitraum nach Möglichkeit freizuhalten.
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
