Referent:in der Fachamtsleitung Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt

Bezirksamt Hamburg-Mitte, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt

  • Job-ID: J000042223
  • Startdatum: 15.07.2026
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 12 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 30.06.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Der Bezirk Hamburg-Mitte mit ca. 300.000 Einwohnenden umfasst 19 Stadtteile mit unterschiedlichster Prägung.

Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) ist Ansprechpartner im Bezirksamt Hamburg-Mitte für alle Fragen rund um Gewerbe, Verbraucherschutz, Tierwohl, Umwelt- und Wohnraumschutz. Unser Ziel ist es, die Lebensqualität im Bezirk zu sichern und zu verbessern – für Bürger:innen, Unternehmen und die Umwelt. Wir sorgen dafür, dass gewerbliche Tätigkeiten ordnungsgemäß ausgeübt werden, schützen Verbraucher:innen vor gesundheitlichen Risiken und setzen uns für den Schutz von Umwelt, Tieren und Wohnraum ein.

In Ihrer Funktion als Referent:in der Fachamtsleitung werden Sie in alle Gebiete des Fachamts eintauchen. 

Der regionale Katastrophenschutz des Bezirksamts Hamburg-Mitte freut sich über Ihre Unterstützung

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • fachliche Beratung und Unterstützung der Fachamtsleitung sowie Erstellung von Entscheidungsvorlagen, Berichten und Stellungnahmen
  • Kommunikation und Repräsentation des Fachamts gegenüber internen und externen Stakeholdern
  • eigenständige Recherche, Analyse und Aufbereitung von Informationen als Entscheidungsgrundlage, insbesondere bei prioritären Themen und Sonderaufgaben
  • selbstständige Bearbeitung und Koordination komplexer, interdisziplinärer Vorgänge sowie Steuerung und Qualitätssicherung von Anfragen und Grundsatzangelegenheite
  • Führung der Geschäftsstelle mit bis zu drei Mitarbeitenden

Ihr Profil

Erforderlich

Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.

  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in Verwaltungs-, Kommunikations-, Rechts- oder Politikwissenschaften oder
  • den Hochschulabschlüssen gleichwertige Fachkenntnisse

Vorteilhaft
  • hohes Abstraktions- und Differenzierungsvermögen, um auch komplexe Sachverhalte fachgerecht zu strukturieren und zu kommunizieren
  • fundierte und praxiserprobte Kenntnisse der Verwaltungsorganisation der FHH
  • Kommunikationsstärke und sicheres Auftreten im Umgang mit internen und externen Stakeholdern
  • Erfahrung in der Koordination und Steuerung von interdisziplinären Vorgängen sowie eine selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit sowie Organisations- und Zeitmanagementfähigkeiten, insbesondere im Hinblick auf Fristen und Qualitätssicherung.

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 12 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg  
  • Teamgeist – Bei uns erwartet Sie ein angenehmes Arbeitsklima mit einem zugewandten Kollegium und offenverbindlicher Kommunikation.
  • In the City – Wir bieten einen modernen Arbeitsplatz mitten in der Hamburger City.
  • Weiterentwicklung – Ein vielfältiges Angebot im stadteigenen Zentrum für Aus- und Fortbildung steht Ihnen zur Verfügung.
  • Work-Life-Balance – Bei uns sind Sie stets in Balance durch flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (zertifiziert durch das Hamburger Familiensiegel), die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und 30 Tagen Urlaub pro Jahr
  • Gut versorgt – Unsere betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen geben Ihnen Sicherheit fürs Alter

 

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).