
Sachbearbeitung Technische Aufsichtsbehörde
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Amt Verkehr
- Job-ID: J000042320
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 13 TV-L
BesGr. A13 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 06.11.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Die Technische Aufsichtsbehörde ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die U-Bahnen der Hamburger Hochbahn (TAB) und nichtbundeseigener Eisenbahnen. Organisatorisch sind wir Teil des Amtes Verkehr in der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Für unser Team suchen wir Sie als Ingenieur:in mit elektrotechnischem Schwerpunkt und Erfahrungen in der Zugleit- und Zugsicherungstechnik! Sie begleiten dann vorrangig den Neubau der U-Bahnlinie U 5.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hier sind weitere Informationen über uns als Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
Sie
- prüfen und genehmigen Bauunterlagen für Betriebsanlagen der Zugleit- und Zugsicherungstechnik (Betriebsführungssystem, Stellwerke, Signalanlagen),
- prüfen und genehmigen Bauunterlagen für Energieversorgungsanlagen, Nachrichtentechnik und Informatik,
- prüfen und genehmigen PT1- und PT2-Unterlagen für Betriebsanlagen der Zugsicherungstechnik,
- üben die Aufsicht über den Bau und Umbau der Betriebsanlagen nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) aus, nehmen die vorgenannten Betriebsanlagen ab und
- werten Gutachten von Sonderfachleuten aus, bewerten sie, und setzen die Ergebnisse um.
Ihr Profil
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in der Fachrichtung Maschinenbau, Elektrotechnik oder in einem vergleichbaren Ingenieurstudiengang mit elektrotechnischen Schwerpunkten und
- zusätzlich mindestens drei Jahre praktische Erfahrung in Ingenieursaufgaben oder
- als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste und
- jeweils gesundheitliche Eignung zum sicheren Aufenthalt auf Baustellen und im Bereich von Schienenverkehrsanlagen
Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die geforderte praktische Erfahrung in Ingenieursaufgaben noch nicht besitzen. Ihnen werden dann zunächst noch nicht alle Tätigkeiten der ausgeschriebenen Stelle übertragen. Sie erhalten das Ihrer Qualifikation und den übertragenden Aufgaben entsprechende tarifliche Entgelt.
Vorteilhaft
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Kenntnisse in der Elektrotechnik, vor allem bei Zugleit- und Zugsicherungssystemen sowie den jeweils dazugehörigen technischen Bestimmungen, Regelwerken und einschlägigen Rechtsvorschriften
- Fähigkeit zur praxisbezogenen Beurteilung und Anwendung straßenbahnrechtlicher Vorschriften
- Entscheidungsvermögen in sicherheitsrelevanten Belangen, Verhandlungsgeschick und Kooperationsbereitschaft
- eigenständiges Arbeiten und verantwortungsvolles Handeln sowie Teamfähigkeit
Unser Angebot
30 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche; bewegte Pausen; Fortbildungszentrum; individuelles Onboarding; Sabbaticals
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A13, weitere Informationen auf karriere.hamburg
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten und ein Angebot von mobiler Arbeit
- Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness) und der Nutzung des Fahrradleasings über Jobrad, ein Zuschuss zum Deutschlandticket und viele weitere Vorteile und Benefits
- ein Arbeitsplatz in den „Tanzenden Türmen“ (Hamburg-St. Pauli, Reeperbahn 1) mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (S-Bahn Reeperbahn / U-Bahn St. Pauli)
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation (sofern Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Näheres finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen),
- Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre) über die aktuelle Tätigkeit, wenn diese bereits länger als ein halbes Jahr besteht, andernfalls für die vorherigen Arbeitsverhältnisse,
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nacweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz: Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).
