Rechtsreferent:in Vergaberecht, Zivilrecht, Forderungsmanagement

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligung

  • Job-ID: J000042509
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 14 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 05.08.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) schafft die planerischen und rechtlichen Grundlagen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und eine zukunftsorientierte Wohnungsbaupolitik. Sie sorgt dafür, dass Hamburg ausreichend bezahlbaren Wohnraum in lebenswerten Stadtteilen bereitstellen kann. Der Rechtsbereich unterstützt Behördenleitung, Ämter und den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) bei rechtlichen Fragestellungen und gewährleistet eine rechtssichere Aufgabenerfüllung.

Die Abteilung „Vergaberecht, Zivilrecht und Forderungsmanagement“ entwickelt das Bauvergabewesen und Bauvertragsrecht weiter und stellt eine einheitliche Rechtsanwendung bei Bauvergaben in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), unter Wahrung eines geordneten Wettbewerbs und Vermeidung wettbewerbsbeschränkender Handlungsweisen, sicher.

Die Rechtsberatung erfolgt vorausschauend und führt zu rechtssicheren Entscheidungen. Rechtsstreitigkeiten werden im Interesse der FHH erfolgreich abgeschlossen. Rechtssetzungsvorhaben werden begleitet oder initiiert, orientiert an politischen Zielen. Zudem unterstützt die Abteilung den rechtssicheren Vollzug durch Orientierungshilfen und Handlungsleitfäden. 

Hören Sie sich auch gerne den Podcast mit der Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein über das Arbeiten in unserer Behörde an. Hier finden Sie weitere Informationen zur Behörde für Stadtenwtciklung und Wohnen und über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Sie

  • bearbeiten Grundsatzthemen des Bauvergabewesens und Bauvertragsrechts und verantworten deren Fortentwicklung,
  • üben den hauptamtlichen Beisitz der Vergabekammer Bau bei der BSW aus und sind Mitglied der VOB-Prüf- und Beratungsstelle Hamburg,
  • beraten die Dienststellen im Vergabe- und Zivilrecht (im Shared Service auch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft),
  • beraten die Fachbereiche, einschließlich Prozessführung, rechtlich in den Themenfeldern Forderungsmanagement, Insolvenzrecht und Schadensersatzrecht (Shared Service).

Ihr Profil

Erforderlich

Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.

  • Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt)

Vorteilhaft
  • Fachkenntnisse im Vergabe-, Bauvertrags- und Architektenrecht sowie in allen Bereichen des Zivilrechts
  • ausgeprägte juristische Kompetenzen
  • gutes Urteilsvermögen gepaart mit einer Problemlösekompetenz
  • Dienstleistungsorientierung und Kooperationsbereitschaft

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen unter karriere.hamburg
  • Teamgeist - in unserem Team werden Zusammenarbeit, fachlicher Austausch und eine sehr gute Arbeitsatmosphäre großgeschrieben.
  • Work-Life-Balance - wir ermöglichen es unseren Beschäftigten, durch verschiedenste Angebote Privatleben und Beruf miteinander zu vereinen. Flexible, geregelte und familienfreundliche Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit zur zeitweisen Arbeit im Homeoffice sind nur Beispiele.
  • Weiterentwicklung - ein Fortbildungsprogramm steht Ihnen im stadteigenen Zentrum für Aus- und Fortbildung komplett kostenfrei zur Verfügung.
  • Aufgabe mit Sinn - Sie erwartet ein anspruchsvolles Aufgabengebiet mit hoher Eigenverantwortung im Interesse unserer Stadt.
  • Benefits der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • Motivationsschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes). 

Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.