Referentin bzw. Referent (w/m/d) für Wissenschaftsfinanzierung und Grundsatzfragen

Behörde für Finanzen und Bezirke, Bund-Länder-Finanzbeziehungen und überregionale Tarifangelegenheiten der Länder

  • Job-ID: J000042813
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 14 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 22.08.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Die Behörde für Finanzen und Bezirke ist das finanzpolitische Steuerungszentrum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im Stabsbereich „Bund-Länder-Finanzbeziehungen und überregionale Tarifangelegenheiten der Länder“ unterstützen wir die Behördenleitung im Kontext der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und agieren an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung.

Unser Referat ist dabei auf die Bereiche Stabilitätsrat, Europafinanzen, Deutscher Städtetag und Wissenschaftsfinanzierung spezialisiert. In unserem kleinen, engagierten Team von vier Kolleginnen und Kollegen arbeiten wir eigenverantwortlich und stimmen uns eng mit anderen Behörden, Gremien – wie beispielsweise dem Wissenschaftsrat (WR) und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) – sowie externen Partnerinnen und Partnern ab.

Wir suchen eine Referentin bzw. einen Referenten, die bzw. der mit uns die Wissenschaftsfinanzierung sowie haushalts- und beteiligungspolitische Grundsatzfragen für Hamburg mitgestalten möchte. Die Tätigkeit bietet Ihnen die Möglichkeit, in beiden Bereichen Verantwortung zu übernehmen und eng mit der Behördenleitung zusammenzuarbeiten. 

Freuen Sie sich auf ein anspruchsvolles und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld mit viel Gestaltungsspielraum und der Chance, finanzpolitische Entwicklungen in Hamburg aktiv zu prägen.

Hier finden Sie weitere Informationen über unsere Behörde, unsere Stabsabteilung und die Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Sie

  • gestalten die Wissenschaftsfinanzierung Hamburgs aktiv in Bund-Länder-Gremien (z. B. GWK, WR) mit und vertreten die Behörde in relevanten Ausschüssen und Arbeitsgruppen,
  • bereiten Sitzungen und Entscheidungsprozesse für die Behördenleitung vor sowie nach und verfassen fundierte Entscheidungsvorlagen und Stellungnahmen zu finanzpolitischen Grundsatzthemen,
  • beraten die Behördenleitung in Grundsatzfragen der Haushalts- und Beteiligungspolitik und entwickeln Konzepte zur Weiterentwicklung dieser Bereiche,
  • arbeiten eng mit der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung sowie weiteren Partnerinnen und Partnern zusammen,
  • übernehmen Dienstreisen im erforderlichen Umfang.

Ihr Profil

Erforderlich

Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.

  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Verwaltungs-, Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder
  • gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis eines abgeschlossenen Studiums (Bachelor oder gleichwertig) der o.g. Fachrichtungen und zusätzlich mit mindestens vier Jahren einschlägiger Berufserfahrung mit Tätigkeiten auf Master-Niveau

Vorteilhaft
  • mehrjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und Ämtern
  • Erfahrung in der Bearbeitung komplexer Grundsatzfragen sowie in der Erstellung von Entscheidungsvorlagen
  • Basiswissen in der Wissenschaftsfinanzierung und im institutionellen Umfeld der deutschen Wissenschafts- und Forschungspolitik sowie vertiefte Kenntnisse in der Haushalts- und Beteiligungspolitik
  • praxiserprobte politische Analysefähigkeit, konzeptionelles Denkvermögen und die Fähigkeit, auch unter hohem Zeitdruck komplexe Aufgaben zu bewältigen
  • Fähigkeit, vor größeren Gruppen souverän zu präsentieren und/oder einen kleinen Kreis hochrangiger Entscheidungsträgerinnen bzw. -träger fundiert zu informieren und zu überzeugen

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
  • attraktive Angebote zur Gesundheitsförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
  • flexible Arbeitszeiten (Möglichkeit von mobiler Arbeit und Telearbeit)  
  • verkehrsgünstige Lage des Arbeitsplatzes in der Hamburger Innenstadt mit optimalen Verkehrsanbindungen wie etwa den Bus- und Bahn-Stationen Rathausmarkt und Jungfernstieg 


Der Behörde für Finanzen und Bezirke ist ein moderner und werteorientierter Führungsstil auf Basis des Führungsleitbildes der FHH wichtig. Wir legen großen Wert darauf, dass alle Beschäftigten – sowohl unsere Führungskräfte als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dies im täglichen Umgang mit Leben füllen.
 
Bei der Bewertung Ihrer vorteilhaften Qualifikation berücksichtigen wir in angemessener Weise auch die durch Familienaufgaben und ehrenamtliche Tätigkeiten erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen. 

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation (sofern Sie Ihren Ausbildungsabschluss oder Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach, bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbank der KMK),
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre) über die aktuell wahrgenommene Tätigkeit, wenn diese bereits länger als 6 Monate besteht. Andernfalls bitte Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse für die vorherige Tätigkeit,
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes). 


Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt ab dem 01.08.2026 für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).