
Sachbearbeitung Bußgeldstelle und private Pflegeversicherung
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration, Amt für Gesundheit
- Job-ID: J000042947
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 9b TV-L
- Bewerbungsfrist: 31.08.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Das Referat Zuwendungen, Ordnungswidrigkeiten und Pflegerecht der Abteilung Senioren und Pflege ist die Bußgeldstelle für den Bereich der privaten Pflegeversicherung in Hamburg. Wir verfolgen und ahnden Ordnungswidrigkeiten und leisten damit einen wichtigen Beitrag dazu, den Versicherungsschutz gegen Pflegebedürftigkeit sicherzustellen.
Unser sechsköpfiges Team zeichnet sich durch Teamgeist, Sorgfalt und eine serviceorientierte Arbeitsweise aus. Gemeinsam sorgen wir für eine rechtssichere und verlässliche Bearbeitung der Verfahren.
Wenn Sie gerne Verantwortung übernehmen, kommunikationsstark sind und Freude an einer abwechslungsreichen Tätigkeit mit rechtlichen Fragestellungen haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg, die Karriereseite der Sozialbehörde sowie die Sozialbehörde.
Ihre Aufgaben
Sie
- verfolgen und ahnden Ordnungswidrigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch XI, dem Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und der Hamburgischen Verordnung über die Durchführung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz,
- prüfen Daten, Zuständigkeiten und Sachverhalte und legen digitale Verfahrensakten an,
- bearbeiten eigenständig Bußgeldverfahren einschließlich der Bewertung von Verstößen, der Bemessung von Bußgeldern, des Erlasses von Bescheiden sowie der haushaltsmäßigen Abwicklung,
- bearbeiten Einspruchsverfahren, führen erforderliche Nachermittlungen durch und vertreten die Behörde in gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren,
- bearbeiten Meldungen an das Gewerbezentralregister und wirken bei Verfahren zur Gewerbeuntersagung mit.
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in Verwaltungs-, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften oder
- dem Hochschulabschluss gleichwertige Fachkenntnisse oder
- abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltenden, rechtlichen oder büronahen kaufmännischen Beruf und jeweils zusätzlich mit drei Jahren Berufserfahrung in Fachgebieten der ausgeschriebenen Stelle
Vorteilhaft
- gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungshandeln sowie Rechtsverständnis
- grundlegende Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG), Strafprozessrecht (StPO) sowie Kenntnisse im Versicherungsrecht der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung
- Kenntnisse der Landeshaushaltsordnung sowie sicherer Umgang mit den Buchungsprogrammen DRiVE und SAP RVP
- selbstständige, verantwortungsbewusste und strukturierte Arbeitsweise mit ausgeprägter Entscheidungsfähigkeit
- sicheres Auftreten, ausgeprägte Kommunikationsstärke sowie lösungsorientierte Konfliktfähigkeit
Unser Angebot
flexible Arbeitszeiten; JobRad Fahrradleasing; optional EGYM Wellpass (Firmenfitness); Weiterbildungsmöglichkeiten; Zuschuss zum Deutschland-Ticket (Jobticket)
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 9b TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- Mobilität: Verkehrsgünstige Lage, ihr Arbeitsort ist in der Billstraße 84, Hamburg und barrierefrei erreichbar
- weitere attraktive Benefits der Sozialbehörde
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt ab dem 01.08.2026 für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
