
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Stabsstelle Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Job-ID: J000043187
- Startdatum: 01.10.2026
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 11 TV-L
- Bewerbungsfrist: 07.09.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Die unfallfreie und menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen liegt uns am Herzen. Zur Verstärkung unseres Arbeitsschutzteams suchen wir engagierte und motivierte Bewerber:innen für die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Sie übernehmen Aufgaben der Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2, Anlage 2, und wirken aktiv an der Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit.
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- bei Gefährdungsbeurteilungen unterstützen, Standortbegehungen vornehmen
- Führungskräfte und Beschäftigte beraten und informieren, Stellungnahmen, Protokolle sowie Dokumentationen verfassen, Schulungen organisieren, spezifische Beratungsbedarfe mit abdecken
- vorrangig die Amts- und Fachgerichte sicherheitstechnisch betreuen, insbesondere Beratung der Leitungsebene bei der Umsetzung und Einhaltung einschlägiger sowie aktueller Rechtsvorschriften, Normen und Regelwerke
- Arbeitsverfahren mitwirkend gestalten und bei der Durchführung von Unterweisungen unterstützen
- bei der Festlegung von Art und Umfang durchzuführender Prüfungen beraten und bei der Auswahl und sicherheitstechnischen Abnahme von Anlagen und Geräten helfen
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Sie besitzen den erfolgreichen Abschluss des staatlich oder von einem Unfallversicherungsträger anerkannten Ausbildungslehrgangs für sicherheitstechnische Fachkunde und jeweils zusätzlich
- einen Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) einer technisch-ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung oder
- eine Qualifikation als Technikerin bzw. Techniker oder als Meisterin bzw. Meister mit mindestens 6- jähriger einschlägiger Berufserfahrung im Ingenieursfach
Sofern die für den Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde erforderliche fachspezifische Zusatzausbildung noch nicht vorliegt, muss sie tätigkeitsbegleitend absolviert werden. Sie werden dann entsprechend Ihrer Qualifikation eingruppiert.
Vorteilhaft
- fundierte Berufserfahrung im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie umfassende Kenntnisse behördlicher Organisations- und Betriebsabläufe
- Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit technischen und raumklimatischen Anlagen in Gebäuden sowie deren Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- selbstständige, service- und lösungsorientierte Arbeitsweise, selbstbewusstes Auftreten im Außendienst und die Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an fachlichen und persönlichen Fortbildungen
- Flexibilität, Belastbarkeit sowie Kooperationsbereitschaft und gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, zum 01.10.2026 besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TV-L (Entgeltabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- gute Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn-Station Gänsemarkt)
- die Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness) und die Möglichkeit des Dienstfahrradleasing „Jobrad“
- vielseitiges Angebot für Work-Life-Balance und Vorsorge, z.B. flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (bis zu 2 Tagen pro Woche mobiles Arbeiten möglich), 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche), betriebliche Altersversorgung, Möglichkeit für vermögenswirksame Leistungen
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).
