
Rechtspfleger:in Vermögensabschöpfung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Staatsanwaltschaft
- Job-ID: J000043669
- Startdatum: schnellstmöglich
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Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) - Bezahlung: BesGr. A11 HmbBesG
- Bewerbungsfrist: 16.11.2026
- Anzahl der Stellen: 2
Wir über uns
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist eine Ermittlungs-, Anklage- und Vollstreckungsbehörde. Sie ist die zweitgrößte Staatsanwaltschaft Deutschlands und beschäftigt über 600 Mitarbeiter:innen in verschiedenen Funktionsgruppen.
Den Rechtspfleger:innen in der Fachabteilung für Vermögensabschöpfung obliegt dabei neben den allgemeinen Tätigkeiten in der Strafvollstreckung insbesondere die Vollstreckung von rechtskräftigen Einziehungsentscheidungen ab einer Höhe von 20.000,00 Euro. Sie begleiten darüber hinaus bereits im Ermittlungsverfahren die vermögensabschöpfenden Maßnahmen, vor allem die Vollziehung von Vermögensarresten zur vorläufigen Sicherung von Vermögenwerten. In diesem hochspannenden und dynamischen Bereich arbeiten Sie eng mit der Landes- und Bundespolizei sowie dem Zoll zusammen.
Weitere Informationen zu den Hamburger Staatsanwaltschaften finden Sie im Justizportal.
Erfahren Sie außerdem mehr über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Strafvollstreckungsangelegenheiten der Staatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich nach § 31 RpflG digital mit MESTA und der elektronischen Akte eIP bearbeiten
- materielle und formelle Vollstreckungsvoraussetzungen prüfen, eigenständig Entscheidungen treffen und mit den Vollstreckungsdezernent:innen zusammenarbeiten
- Vermögenswerte ermitteln
- Vermögensarreste und Beschlagnahmebeschlüsse hinsichtlich Konten, Wertgegenständen und Grundstücken vollziehen und die Maßnahmen mit den Ermittlungsbehörden koordinieren
- Notveräußerungen von Fahrzeugen und anderen Vermögenswerten anordnen sowie über Herausgabebegehren von Betroffenen und Dritten entscheiden
Ihr Profil
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz zur Verwendung im Laufbahnzweig Rechtspflegerdienst durch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtspflege oder
- Befähigung zum Richteramt und Nachweis eines strafrechtlichen Interessenschwerpunkts während der Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit
Hinweis zum Laufbahnrecht:
Wenn Sie neu in das Beamtenverhältnis berufen werden, beginnen Sie die Rechtspfleger:innenlaufbahn aufgrund des geltenden Laufbahnrechts zunächst in der Besoldungsgruppe A9 (Eingangsamt). Hinweise für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung
Hinweis zur Verbeamtung:
Bei der ausgeschriebenen Tätigkeit handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe, die ausschließlich im Beamtenverhältnis wahrgenommen werden kann. Bitte beachten Sie daher die Voraussetzungen für eine Verbeamtung, insbesondere hinsichtlich der Höchstaltersgrenze und der gesundheitlichen Eignung.
Vorteilhaft
- fundierte Kenntnisse im materiellen und formellen Straf- und Strafvollstreckungsrecht sowie im Recht der Vermögensabschöpfung einschließlich der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, im Grundbuch- und Immobilienrecht sowie im Insolvenzrecht
- Fähigkeit, neue Herausforderungen in der Vermögensabschöpfung frühzeitig zu erkennen, flexibel darauf zu reagieren und im Team kreative „Out of the Box“-Lösungen zu entwickeln
- schnelle Auffassungsgabe, ausgeprägtes analytisches Denkvermögen und einen sicheren Blick für das Wesentliche
- strukturierte, sorgfältige und zügige Arbeitsweise, überzeugende und adressatengerechte Kommunikation sowie ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit und Eigenverantwortung
- sicherer Umgang mit MS 365 sowie der Fachanwendung MESTA
Unser Angebot
30 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche; gut erreichbar mit ÖPNV; sinnstiftende Aufgaben; Stellplätze für PKW; vermögenswirksame Leistungen
- zwei Stellen, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Besoldungsgruppe A11, weitere Informationen auf karriere.hamburg
- weitere Benefits der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
