Psycholog:in im Justizvollzug

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, JVA Fuhlsbüttel

  • Job-ID: J000043801
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (befristet bis 31.10.2027)
  • Bezahlung: EGr. 13 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 15.10.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel steht für einen modernen und verantwortungsvollen Justizvollzug. Wir sind eine Einrichtung des geschlossenen Vollzugs und zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren und sechs Monaten sowie der Sicherungsverwahrung an männlichen erwachsenen Verurteilten.

Als Psychologin bzw. Psychologe in unserem Haus werden Sie Teil eines engagierten, multiprofessionellen Teams, das sich durch gegenseitige Unterstützung und fachlichen Austausch auszeichnet. Sie übernehmen anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben in der Betreuung und Behandlung der Gefangenen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung und zum Schutz der Gesellschaft.
Wir bieten Ihnen ein wertschätzendes Arbeitsumfeld und die Chance, Ihre Expertise in einem spannenden und herausfordernden Bereich einzubringen. 

Ihr psychologisches Fachwissen ist gefragt - werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie mit uns die Zukunft des Justizvollzugs!

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • Strafgefangene in Einzelgesprächen und Gruppenangeboten motivieren und behandeln
  • an der Behandlungsuntersuchung und der daraus resultierenden Resozialisierungsplanung bzw. deren Fortschreibung mitwirken
  • an der Fortentwicklung von Behandlungskonzepten mitwirken und prognostische Stellungnahmen für die Gewährung von Vollzugslockerungen fertigen
  • an Dienstbesprechungen sowie Supervisionen teilnehmen

 

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Psychologie

Vorteilhaft
  • Berufserfahrung als Psychologin bzw. Psychologe im Justiz- bzw. Maßregelvollzug
  • fundierte Kenntnisse der forensischen Psychiatrie und Psychologie
  • Kenntnisse in der forensisch-psychologischen Diagnostik und Behandlung
  • Kenntnisse der für den Justizvollzug geltenden Bestimmungen und der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Unser Angebot

gut erreichbar mit ÖPNV
sicherer Arbeitsplatz
Zuschuss zum Deutschland-Ticket (Jobticket)
vermögenswirksame Leistungen
sinnstiftende Aufgaben

gut erreichbar mit ÖPNV; sicherer Arbeitsplatz; Zuschuss zum Deutschland-Ticket (Jobticket); vermögenswirksame Leistungen; sinnstiftende Aufgaben

  • eine Stelle, befristet bis zum 31.10.2027, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Entgelttabelle), monatliche Zulage in Höhe von 180,00 €, weitere Informationen unter karrie.hamburg
  • die Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness) und die Möglichkeit des Dienstfahrradleasing „Jobrad“

 

Hinweis für Bewerbende, die bereits unbefristet bei der FHH arbeiten: Bei Besetzung der Stelle im Rahmen Ihres bestehenden Beschäftigsverhältnisses bei der FHH werden Sie von Ihrer Dienststelle in die neue Funktion abgeordnet. Hierfür ist die Zustimmung Ihrer Dienststelle erforderlich. Eine tarifliche Höhergruppierung ist nicht möglich, aber es kann ggf. eine Zulage gezahlt werden. 

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes). 

 

Da Sie in einem besonderen Sicherheitsbereich tätig sein werden, erfolgt eine Sicherheitsüberprüfung. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung bei (mit Angabe der Wohnanschriften der letzten fünf Jahre). Ein unbedenkliches Ergebnis ist Voraussetzung für die Übernahme einer Funktion in der BJV. Sollten Sie ausgewählt werden, ist zudem ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen, welches vor der Einstellung geprüft wird. 

Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).