
Referent:in Rechtsaufsicht Hamburg Port Authority
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, Amt Hafen und Innovation
- Job-ID: J000036627
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 14 TV-L
BesGr. A14 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 23.09.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Das Referat Unternehmenssteuerung HPA in der Abteilung Hafen und Logistik nimmt die Rechts- und Fachaufsicht über die Hamburg Port Authority (HPA) AöR wahr. Dies umfasst auch die juristische Prüfung von hafenrechtlichen Fragen. Zudem werden unternehmerische Entscheidungen der HPA über den Aufsichtsrat eng begleitet und die Sitzungen des Kontrollgremiums inhaltlich vorbereitet. Wichtige Regelaufgaben des Referates sind des Weiteren die Haushaltsfinanzierung der HPA für öffentliche Aufgaben, die finanzielle Sicherstellung sowie das begleitende Monitoring öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen.
Mit sieben Mitarbeiter:innen sind wir für ein breites Spektrum rund um den Hamburger Hafen zuständig.
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
Sie
- sind schwerpunktmäßig für die Rechtsaufsicht über die HPA und die juristische Prüfung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Hamburger Hafen zuständig,
- erarbeiten geeignete Verfahrensweisen und Lösungswege in besonders komplexen juristischen Einzelsachverhalten und stimmen diese ab,
- prüfen Verträge und Geschäftsvorgänge der HPA mit grundsätzlicher Bedeutung,
- übernehmen die juristische Bearbeitung sowie Erstellung von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und Verordnungen, Senats- und Bürgerschaftsdrucksachen, Bürgerschaftlichen Ersuchen, Anträgen und Anfragen sowie Terminvorbereitungen für die Behördenleitung,
- sind für die Fortschreibung von Rechtsetzungen in Bezug auf den Hamburger Hafen bzw. die HPA verantwortlich und vertreten die Referatsleiterin.
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Befähigung zum Richteramt oder
- als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste auf Basis eines abgeschlossenen Studiums der Rechtswissenschaften (Befähigung zum Richteramt)
Hinweise für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung
Vorteilhaft
- praxisgereifte Kenntnisse des relevanten öffentlichen Rechts und des Gesellschaftsrechts sowie einschlägige Kenntnisse der für den Hafen relevanten Gesetze auch auf europäischer Ebene
- Kenntnisse der Struktur des Hamburger Hafens und der HPA
- Fähigkeit, auch komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen und methodisch sicher und rechtskonform zu lösen bzw. praxisgerechte Lösungsvorschläge zu erarbeiten
- sichere Kommunikations-, Kooperations- und Entscheidungskompetenzen sowie die Fähigkeit getroffene Entscheidungen zu vertreten
- hohe Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Struktur und Verlässlichkeit bei der Aufgabenerledigung
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A14, weitere Informationen auf karriere.hamburg
- ein motiviertes, hilfsbereites und offenes Team, das Sie herzlich willkommen heißt
- hoher Gestaltungsspielraum zur Entfaltung Ihrer Ideen und Kompetenzen sowie vielfältige und spannende rechtliche Fragestellungen
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten und ein Angebot von mobiler Arbeit
- gute Weiterbildungsmöglichkeiten und betriebliche Gesundheitsförderung
- Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness) sowie ein Arbeitsplatz im Herzen der Stadt (Hamburg-Neustadt, Alter Steinweg 4) mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (S-Bahn Stadthausbrücke / U-Bahn Rödingsmarkt)
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation (Sofern Sie Ihren Bildungsabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung in Deutschland nach. Näheres finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen),
- Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre) über die aktuelle Tätigkeit, wenn diese bereits länger als ein halbes Jahr besteht, anderenfalls für die vorherigen Arbeitsverhältnisse,
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).