
Leitung Beratungszentrum Berufliche Schulen (BZBS)
Hamburger Institut für Berufliche Bildung
- Job-ID: J000038370
- Startdatum: 01.03.2026
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 14 TV-L
BesGr. A15 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 24.02.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) ist ein eigenständiger Landesbetrieb der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB). Wir nehmen Aufgaben der Schulträgerschaft sowie der Steuerung und Beratung über die berufsbildenden Schulen wahr. Das HIBB umfasst 29 berufsbildende Schulen sowie die HIBB-Zentrale mit vier Geschäftsbereichen.
Das BZBS ist organisatorisch dem Geschäftsbereich 1 – Schulentwicklung/Steuerung und Beratung zugeordnet. In diesem Rahmen begleiten und beraten die BZBS-Mitarbeitenden unsere Schülerinnen und Schüler der staatlichen berufsbildenden Schulen, deren Eltern, Lehrkräfte sowie Ausbildungsbetriebe bei der Bewältigung pädagogischer, psychischer und sozialer Probleme. Das BZBS ermöglicht damit den Zugang zu einer unabhängigen und vertraulichen externen Fachberatung (Eine ausführliche Information über die Tätigkeitsfelder des BZBS finden Sie auf der Website des HIBB).
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
Als Leitung des BZBS umfassen ihre Aufgaben neben den allgemeinen Führungs-, Verwaltungs- und Leitungsaufgaben des BZBS u.a.:
- Entwicklung von Standards in der Arbeit des Beratungszentrums, datengestützte Identifizierung von Handlungsfeldern sowie Weiterentwicklung des BZBS-Konzepts
- Planung, Organisation, Kontrolle, Steuerung der Qualitätsentwicklung, Ressourcenverantwortung im Rahmen der Personalverantwortung
- Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden des BZBS
- Konzeption und Optimierung von (Prävantions-) Maßnahmen an den berufsbildenden Schulen
- Konzeptionierung, Umsetzung und fortlaufende Optimierung von Kooperationsgrundlagen mit anderen Ämtern
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Psychologie oder
- Befähigung für ein Lehramt (abgeschlossene 2. Staatsprüfung) oder
- als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Bildung (abgeschlossene 2. Staatsprüfung) und befinden sich bereits mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A14. Der Einsatz im Laufbahnzweig Schulverwaltung setzt eine vorherige Verwendung im Schuldienst und eine Dienstzeit von mindestens drei Jahren voraus.
- mindestens dreijährige Leitungserfahrung
Vorteilhaft
- einschlägige Berufserfahrung im psychosozialen Bereich
- ausgeprägte Fachkenntnisse in der Systemberatung mit den einschlägigen Verfahren
- über mind. dreijährige Erfahrungen mit der Steuerung komplexer Systeme und der Arbeit in professionellen, multiprofessionellen Teams
- Erfahrungen in der Gestaltung eines Qualitätsmanagements und der zielführenden Steuerung von Change-Prozessen
- fachspezifische Kompetenzen in den Themenfeldern Kinder- und Jugendschutz, (Kindeswohlgefährdung) und Schutzkonzepte (sexueller Missbrauch in Institutionen) sowie in der Umsetzung präventiver Maßnahmen und Projekte (Konzeption, Steuerung, Projektmanagement) in Schulen
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, zum 01.03.2026 zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A 15, weitere Informationen auf karriere.hamburg
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
- 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- vermögenswirksame Leistungen sowie betriebliche Altersvorsorge
- betriebliche Gesundheitsförderung und Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
Weitere Benefits der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg finden Sie hier.
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
