
Referatsleitung Energiepolitik, Energieaufsicht, Energie- und Klimaschutzrecht
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt Energie und Klima
- Job-ID: J000039957
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 15 TV-L
BesGr. A15 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 25.02.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Hamburg ist Vorreiter bei der Energiewende! Zu den Aufgaben des Amtes Energie und Klima gehören u.a. die aktive Entwicklung der Energiepolitik im Sinne einer sicheren und umweltverträglichen Energieversorgung für Verbraucher und Wirtschaft in Hamburg.
Das Referat E31 Grundsätze der Energiepolitik, Energieaufsicht und Energie- und Klimaschutzrecht verantwortet in diesem Kontext Grundsatzfragen und ministerielle Aufgaben der ökonomischen Energiepolitik und Energiemärkte, des Klima- und Energierechts, der Versorgungssicherheit und die Gestaltung einer sozialverträglichen Energiewende.
Das Referat nimmt darüber hinaus die Aufgaben der Energieaufsichtsbehörde nach dem Energiewirtschaftsgesetz wahr und hat die Federführung für das Hamburgische Klimaschutzgesetz und dessen Umsetzung. Kommen Sie in unser Team und übernehmen Sie für diese spannenden Aufgaben am Puls der Zeit mit Verantwortung.
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
Sie
- verantworten die Leitung und Steuerung des Referats mit derzeit 10 Mitarbeiter:innen einschließlich einer Sachgebietsleitung und nehmen zugleich die Funktion der stellvertretenden Abteilungsleitung „Grundsätze Energiepolitik, Energieaufsicht und -recht“ wahr,
- treiben die aktive Weiterentwicklung des Energie- und Klimaschutzrechts voran, insbesondere durch die Federführung für das Hamburger Klimaschutzgesetz sowie dessen Umsetzung,
- nehmen die Aufgaben der Energieaufsicht und Regulierung nach dem EnWG sowie der Energieversorgungssicherheit wahr, einschließlich der Bereiche EnSiG, Krisenvorsorge und Bevölkerungsschutz,
- gestalten Konzepte und Beteiligungsformate für eine sozialverträgliche Umsetzung der Energiewende im Sinne der Energiesozialpolitik und
- stellen die juristische Vertretung des Amtes im Energie- und Klimaschutzrecht sicher.
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansesatdt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt)
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste auf Basis des Ersten und Zweiten juristischen Staatsexamens (Befähigung zum Richteramt)
Vorteilhaft
- Erfahrung in der Führung von Teams
- gute Kenntnisse des Energiewirtschafts-, Energiesicherheits- und Klimaschutzrechts sowie des allgemeinen Verwaltungsrechts
- Kenntnisse des Energiemarkts (national, EU) mit seinen Akteuren und ein hohes Interesse und Verständnis für rechtspolitische, technische, ökonomische Zusammenhänge und Entwicklungen der Energiewende
- gute Kenntnisse der Zuständigkeiten und Abläufe in der Hamburger Verwaltung und Erfahrung in der Gestaltung von Rechtsetzungs- und Beteiligungsverfahren sowie politischen Handlungskonzepten
- gutes Urteils- und Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick, Eigeninitiative
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 15 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A15, weitere Informationen unter karriere.hamburg
- umfangreiches Fortbildungsprogramm im stadteigenen Zentrum für Aus- und Fortbildung
- gute Work-Life-Balance, u.a. mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten, Möglichkeit zum Home-Office und 30 Tagen Urlaub pro Jahr
- moderner Arbeitsplatz mit guter Verkehrsanbindung (S-Bahn Wilhelmsburg und StadtRAD-Station) und Personalrestaurant vor Ort
- betriebliche Gesundheitsförderung
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
