Leitung der Referatsgruppe Stiftungsangelegenheiten, Rechtsanwalts- und Notarangelegenheiten, Justitiariat und rechtliche Betreuung

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Justizvollzug und Recht

  • Job-ID: J000041439
  • Startdatum: 15.07.2026
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: BesGr. A15 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 14.05.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Die zu leitende Referatsgruppe in der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz besteht aus den Referaten „Stiftungsangelegenheiten, Rechtsanwalts- und Notarangelegenheiten“, „Justitiariat“ und „Rechtliche Betreuung“. Ihr gehören insgesamt 26 Mitarbeiter:innen an. Die Referatsgruppenleitung fungiert für diese Referate als ständige Vertretung der Abteilungsleitung. Sie nimmt Leitungsaufgaben im Bereich der Stiftungsangelegenheiten, der Notarangelegenheiten, des Justitiariats und der Rechtlichen Betreuung wahr. Die Referatsgruppenleitung vertritt die Abteilungsleitung im Falle ihrer Verhinderung auch in Angelegenheiten der Referatsgruppe Öffentliches Recht und Rechtsprüfung. Sie übernimmt zudem die Bearbeitung herausgehobener Einzelfälle insbesondere im Bereich des Justitiariats.

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • organisatorische Leitung der Referatsgruppe (Personalführung, Ressourceneinsatz, Personalauswahl etc.)
  • inhaltliche Qualitätssicherung
  • Koordinierungsaufgaben bei abteilungsübergreifenden Angelegenheiten
  • Leitungsaufgaben in Stiftungsangelegenheiten und dem Notarwesen
  • Bearbeitung besonders bedeutsamer Justitiariatsangelegenheiten einschließlich sozialversicherungsrechtlicher Beurteilungen, Vertragsprüfungen und gerichtlicher sowie außergerichtlicher Vertretung der Behörde

Ihr Profil

Erforderlich

Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt. 

  • Als Richter:in befinden Sie sich in einem Amt der Besoldungsgruppe R1 mit abgeschlossener Erprobung. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Förderungsbewerber:innen.
  • Als Beamt:in verfügen Sie über die Befähigung für die Laufbahn der Allgemeinen Dienste in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt auf Basis des Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamens (Befähigung zum Richteramt) und befinden sich bereits in einem Amt der Besoldungsgruppe A14. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Förderungsbewerber:innen.

Vorteilhaft
  • profunde Rechtskenntnisse; insbesondere in den Bereichen des Stiftungs-, Arbeits- und Sozialrechts, des Aufsichtsrechts über Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie des Berufsrechts der Notare und der Rechtsanwälte sowie Kenntnisse des Verwaltungsrechts
  • hervorragende juristische Fachkompetenz und analytisches Denkvermögen gepaart mit Entscheidungsfreude sowie hohe Belastbarkeit und Bereitschaft, auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten tätig zu sein
  • sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie ein gutes Verständnis für die politischen Zusammenhänge und Zielsetzungen
  • forensische Erfahrung als Richter:in oder Justitiar:in

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Besoldungsgruppe A15 bzw. R2. Eine Ernennung in ein Amt der Ordentlichen Gerichtsbarkeit ist aus personalwirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
  • eine verantwortungsvolle, vielfältige und abwechslungsreiche Tätigkeit an der Spitze eines leistungsorientierten Teams
  • zentrale Lage des Arbeitsplatzes in der Innenstadt (U-Bahn Gänsemarkt) 
  • große Vielfalt an Fortbildungsangeboten für Ihre fachliche und persönliche Weiterentwicklung

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).