
Schulaufsicht für Schulen in freier Trägerschaft
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Hamburger Institut für Berufliche Bildung
- Job-ID: J000041581
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 15 TV-L
BesGr. A15 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 18.06.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) ist ein eigenständiger Landesbetrieb der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB). Wir nehmen Aufgaben der Schulträgerschaft sowie der Steuerung und Beratung über die berufsbildenden Schulen wahr. Das HIBB umfasst 29 berufsbildende Schulen sowie die HIBB-Zentrale mit vier Geschäftsbereichen.
Beim HIBB liegt auch die Schulaufsicht über die 24 Berufsbildenden Schulen und Bildungseinrichtungen in freier / privater Trägerschaft (Ersatzschulen).
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Genehmigungs- und Anerkennungsverfahren entscheidend finalisieren (z.B. Entscheidung über die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen von beruflichen Ersatzschulen in Hamburg in Abstimmung mit der Geschäftsbereichsleitung und Geschäftsführung)
- Beratung der Schulleitungen privater Schulen (z.B. zur Curriculumentwicklung, Prüfung der baulichen und technischen Voraussetzungen bei Um- und Neubauten und rechtliche Beratung)
- Mitarbeit bei strategischen und digitalen Weiterentwicklungen (z.B. Entscheidung über die Einführung von digitalen Tools in Abstimmung mit der Geschäftsführung, Konzeptentwicklung zur Digitalisierung im Bereich der Aufsicht über Privatschulen)
- Zusammenarbeit mit weiteren Organisationseinheiten (z.B. enge Abstimmung mit den Schulaufsichten der staatlichen berufsbildenden Schulen, insbesondere bei der Entwicklung neuer Bildungsgänge, sowie mit der BSFB und der Sozialbehörde)
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechtswissenschaften oder
- Befähigung für ein Lehramt (abgeschlossene 2. Staatsprüfung) oder
- als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Bildung (abgeschlossene 2. Staatsprüfung) und befinden sich bereits mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A14. Der Einsatz im Laufbahnzweig Schulverwaltung setzt eine vorherige Verwendung im Schuldienst und eine Dienstzeit von mindestens drei Jahren voraus.
- mindestens 3-jährige disziplinarische Führungserfahrung
Vorteilhaft
- umfassende Kenntnisse der Aufgaben und Organisation des HIBB sowie der berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft
- sehr gute pädagogische, organisatorische und systembezogene Kenntnisse des Hamburger Bildungssystems einschließlich der gesetzlichen Regelungen (u.a. HmbSfTG, PflBG)
- hohe Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit
- ausgeprägte Entscheidungsfähigkeit, Lernbereitschaft, Organisations- und Sozialkompetenz sowie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Team- und Kooperationsfähigkeit
- Dienstleistungs- und Kundenorientierung, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 15 TV-L (Entgelttabelle), bzw. Besoldungsgruppe A15 HmbBesG, weitere Informationen auf karriere.hamburg
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
- 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- vermögenswirksame Leistungen sowie betriebliche Altersvorsorge
- betriebliche Gesundheitsförderung und Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
Weitere Benefits der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg finden Sie hier.
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
