
Abteilungsleitung Bodenordnung
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung
- Job-ID: J000042774
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 15 TV-L
BesGr. A15 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 21.08.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Gestalten Sie Hamburg mit und engagieren Sie sich im Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen! Mit derzeit 84 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in drei Fachabteilungen und einem Stabsbereich setzen wir uns für eine nachhaltige Stadtentwicklung ein.
Die Abteilung Bodenordnung (WSB 3) verantwortet Umlegungsverfahren und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Flächenbereitstellung für bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt, aber auch für Gewerbeflächen, Grünanlagen, Straßenflächen, Flächen für Sportanlagen, Schulen, Kitas, Spielplätze und vieles mehr, um Hamburg als lebenswerte Stadt weiterzuentwickeln.
Haben Sie Freude an Führung und Steuerung komplexer Themen der Bodenordnung in einem interdisziplinären Team von 15 Kolleginnen und Kollegen? Dann suchen wir Sie!
In diesem Podcast berichtet Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein über das Arbeiten in unserer Behörde. Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
Sie
- leiten die Abteilung Bodenordnung,
- koordinieren vorbereitende Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen und steuern sämtliche Umlegungsverfahren,
- steuern die Geschäftsführung des Sondervermögens Bodenordnung,
- entwickeln die Instrumente der Bodenordnung strategisch und konzeptionell weiter und steuern die Rechtsanwendung im besonderen Städtebaurecht, insbesondere die städtebauliche Sanierung und das soziale Erhaltungsrecht,
- unterstützen die Flächenpolitik der Behörde auf ministerieller Ebene durch den gezielten Einsatz der Instrumente der Bodenordnung.
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert bzw. schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) oder
- als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste auf Basis eines abgeschlossenen Studiums der Rechtswissenschaften (Befähigung zum Richteramt)
Vorteilhaft
- eine an modernen Grundsätzen ausgerichtete Führungskompetenz
- Managementfähigkeiten zur Umsetzung der fachlichen und politischen Ziele des Amtes bzw. der Behörde
- Urteilsvermögen, Kooperationsbereitschaft sowie ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft
- geübte Praxis in der Verhandlungsleitung, Überzeugungsvermögen und souveränes Auftreten, Kreativität, Initiative und Belastbarkeit,
- Kenntnisse des Bau-, Planungs- und Bodenrechts, des Rechts der Grundstücksbewertung und des Bürgerlichen Rechts im Allgemeinen
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 15 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A15, weitere Informationen unter karriere.hamburg
- Teamgeist - in unserem Team werden Zusammenarbeit, fachlicher Austausch und eine sehr gute Arbeitsatmosphäre großgeschrieben.
- Work-Life-Balance - wir ermöglichen es unseren Beschäftigten, durch verschiedenste Angebote Privatleben und Beruf miteinander zu vereinen. Flexible, geregelte und familienfreundliche Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit zur zeitweisen Arbeit im Homeoffice sind nur Beispiele.
- Weiterentwicklung - ein Fortbildungsprogramm steht Ihnen im stadteigenen Zentrum für Aus- und Fortbildung komplett kostenfrei zur Verfügung.
- Aufgabe mit Sinn - Sie erwartet ein anspruchsvolles Aufgabengebiet mit hoher Eigenverantwortung im Interesse unserer Stadt.
- Benefits der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Motivationsschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt ab dem 01.08.2026 für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
