
Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (m/w/d) Verfahrensmanagement und Grundsatz der Bauleitplanung
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
- Job-ID: J000043508
- Startdatum: 15.11.2026
-
Art der Anstellung: Teilzeit 60%
(befristet bis 29.02.2028) -
Bezahlung: EGr. 13 TV-L
- Bewerbungsfrist: 05.10.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Wir stellen die Weichen für Hamburgs räumliche Entwicklung: Mit viel Engagement und fachlicher Expertise schafft das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) die planerischen Voraussetzungen für Hamburgs Wachstum. Dabei agiert die Behörde als Schnittstelle zwischen Senat und Bezirksämtern und steuert herausragende Stadtentwicklungsprojekte in einer der lebenswertesten Städte der Bundesrepublik.
Im Referat „Bauleitplanung und Umweltprüfung“ sind wir ein Team mit 15 Kolleginnen und Kollegen. Wir suchen Sie als Unterstützung für die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten der Bauleitplanung und Verfahrensmanagement.
In diesem Podcast berichtet Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein über das Arbeiten in unserer Behörde. Hier finden Sie weitere Informationen zur BSW und zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
Sie
- bearbeiten die Grundsatzfragen der verbindlichen Bauleitplanung und der Verfahrenssteuerung,
- klären Rechts- und Verfahrensfragen und erarbeiten fachbehördliche Vorgaben (z.B. Leitfäden, Fachanweisungen, Globalrichtlinien),
- beraten die Planungsabteilungen der Bezirksämter hinsichtlich der Verfahrensabläufe und führen Informations-, Fortbildungs- und Diskussionsveranstaltungen durch,
- vertreten die Geschäftsstelle der Kommission für Stadtentwicklung, übernehmen die Fachaufsicht für Bezirksbebauungspläne und erarbeiten Stellungnahmen,
- bearbeiten Bebauungsplanverfahren in der Zuständigkeit des Senates.
Ihr Profil
- Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtungen Stadt-/Regionalplanung, Städtebau, Geographie (Humangeographie) oder vergleichbarer Studiengänge. Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie sich noch im Studium befinden und spätestens zum Bewerbungsschluss Ihre letzte Studienleistung nachweisen können oder
- gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis eines abgeschlossenen Studiums (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtungen Stadt-/Regionalplanung, Städtebau, Geographie (Humangeographie) und zusätzlich mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung mit Tätigkeiten auf Master-Niveau
Vorteilhaft
- Kenntnisse des Baurechts und Erfahrungen in der Bauleitplanung
- Fähigkeit zu methodischem, analytischem und schöpferischem Denken sowie fachgerechtes, treffsicheres Urteilsvermögen
- mindestens Deutschkenntnisse auf C2-Niveau in Wort und Schrift
- Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Überzeugungsvermögen sowie Vertrautheit mit Behördenzuständigkeiten und einschlägigen Verfahrensabläufen
- EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook) sowie Kenntnisse der Fachaufgaben des Amtes
Unser Angebot
30 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche; Fortbildungszentrum; gut erreichbar mit ÖPNV; Homeoffice und mobiles Arbeiten; Work-Life-Balance
- eine Stelle, in Teilzeit mit 24 Stunden/Woche, befristet bis zum 29.02.2028, vorauss. ab dem 15.11.2026 zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen unter karriere.hamburg
- Hinweis für Bewerbende, die bereits bei der FHH arbeiten: Bei Besetzung der Stelle im Rahmen Ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses bei der FHH werden Sie von Ihrer Dienststelle in die neue Funktion abgeordnet. Hierfür ist die Zustimmung Ihrer Dienststelle erforderlich. Eine tarifliche Höhergruppierung ist nicht möglich, aber es kann ggf. eine Zulage gezahlt werden
- Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen
- Informationen zu weiteren Benefits der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg gibt es auf der Karrierewebsite
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Motivationsschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse auf C2-Niveau, sofern Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).
