
Prüferin bzw. Prüfer (m/w/d) Innenrevision
Behörde für Wirtschaft und Innovation, Stabsstelle Innenrevision
- Job-ID: J000033594
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 11 TV-L
BesGr. A11 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 14.05.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Die Innenrevision ist für alle Dienststellen der Behörden für Wirtschaft und Innovation (BWI) und Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie deren Landesbetriebe zuständig. Sie arbeitet unabhängig, hat ein uneingeschränktes Informationsrecht und ist fachlich den jeweiligen Staatsräten direkt unterstellt. Sie unterstützt die Behördenleitungen bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungsfunktion. Dabei überprüft sie die Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Strukturen und Arbeitsabläufe auf Zweckmäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und stellt die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems (Fach- und Dienstaufsicht) sicher. Die Antikorruptionsstelle ist bei ihr angesiedelt. Darüber hinaus nimmt die Innenrevision die Aufgabe als Prüfbehörde für den europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wahr und fungiert als administrative Schnittstelle zum Rechnungshof.
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
Sie
- wirken bei der Erstellung der Prüfungsplanung der Innenrevision mit,
- entwickeln Konzepte zur Prüfungsvorbereitung,
- führen Plan- und Sonderprüfungen durch, werten die Feststellungen aus und erstellen einen Prüfungsbericht, dabei entwickeln Sie Verbesserungsvorschläge und führen Zwischen- und Schlussbesprechungen mit der geprüften Stelle,
- führen Prüfungen für die Europäische Kommission in der Funktion als Prüfbehörde für den EFRE in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Mittelverwendung durch und
- nehmen koordinierende Aufgaben für Prüfungen des Rechnungshofes wahr inkl. der Abstimmungsverfahren der Stellungnahmen zu den Prüfungsmitteilungen sowie der Senatsstellungnahme zum Jahresbericht und begleiten den Beauftragten für den Haushalt zu Einführungs- und Schlussgesprächen.
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder
- als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Hinweise für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung
Vorteilhaft
- fundierte Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente (Controlling, Kostenrechnung, Buchführung) und im Zuwendungsrecht
- analytische Fähigkeiten für die Beurteilung komplexer Sachverhalte und ein unabhängiges Urteilsvermögen
- Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz zur Erreichung von guten Arbeitsergebnissen in einer fairen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Arbeitsebenen
- selbständige Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit
- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, eigenverantwortlichen Initiativen und Flexibilität
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A11, weitere Informationen auf karriere.hamburg
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten und ein Angebot von mobiler Arbeit
- gute Weiterbildungsmöglichkeiten und betriebliche Gesundheitsförderung
- Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
- ein Arbeitsplatz im Herzen der Stadt (Hamburg-Neustadt, Alter Steinweg 4) mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (S-Bahn Stadthausbrücke / U-Bahn Rödingsmarkt)
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation (sofern Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Näheres finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen),
- Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre) über die aktuelle Tätigkeit, wenn diese bereits länger als ein halbes Jahr besteht, anderenfalls für die vorherigen Arbeitsverhältnisse,
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).