Ärztin bzw. Arzt oder Fachärztin bzw. Facharzt (m/w/d) für CASAblanca

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration, Amt für Gesundheit

  • Job-ID: J000035518
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. Ä1/Ä2 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 03.09.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Sie suchen eine verantwortungsvolle ärztliche Tätigkeit, die medizinische Expertise mit gesellschaftlicher Relevanz verbindet? Bei CASAblanca – dem Centrum für HIV und sexuell übertragbare Infektionen der Hamburger Sozialbehörde – arbeiten Sie in einem multiprofessionellen Team, das Prävention, medizinische Versorgung und psychosoziale Beratung auf hohem Niveau vereint.

Unser Team aus 18 engagierten Fachkräften – darunter Ärztinnen, Psychologin, Sozialarbeitende, Beraterinnen bzw. Beratern, medizinisches Fach- sowie Verwaltungspersonal – bietet vertrauensvolle und bedarfsgerechte Unterstützung im Bereich sexuelle Gesundheit.

Unser Angebot ist anonym, kostenlos und niedrigschwellig mit offenen Sprechstunden. Es richtet sich insbesondere an Menschen mit erhöhten Ansteckungsrisiken für HIV und weitere sexuell übertragbare Infektionen, Sexarbeitende und an Menschen in prekären Lebenssituationen und ohne belastbare Krankenversicherung. Neben Beratung, Testung und Untersuchung gehört in bestimmten Fällen auch die Behandlung sowie medikamentöse Prävention zu unserem Spektrum.

Die Sprechstunden im CASAblanca finden montags bis 16 Uhr, dienstags bis 14 Uhr, mittwochs bis 18 Uhr und donnerstags bis 16 Uhr statt. Zusätzlich bieten wir externe Sprechstunden gemeinsam mit dem schwulen Checkpoint Hein & Fiete an.

Freuen Sie sich auf eine abwechslungsreiche Aufgabe mit festen Arbeitszeiten ohne Wochenend- und Nachtdienste in der Metropole Hamburg.

Hier finden Sie weitere Informationen: Sozialbehörde, Karriereseite der Sozialbehörde, Karriereseite Ärzt:innen, CASAblanca und Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Sie

  • übernehmen ärztliche Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen insbesondere bei Verdacht auf sexuell übertragbare Infektionen und HIV,
  • beraten zu Impfungen und weiteren medizinischen Präventionsangeboten, wie der HIV-PrEP,
  • unterstützen bei Schwangerschaft, Empfängnisverhütung und Schwangerschaftskonflikt (bei gynäkologischer Vorerfahrung),
  • arbeiten interdisziplinär, engagieren sich in der Prävention und bringen sich bei Fortbildungen, Gremienarbeit sowie weiteren ärztlichen Aufgaben ein.

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Ihr Profil

Erforderlich
  • Fachärztin bzw. Facharzt für Gynäkologie, Allgemeinmedizin/Innere Medizin oder
  • Ärztin bzw. als Arzt (w/m/d)

    Als Facharzt bzw. Fachärztin werden Sie in Ä2 und als Arzt bzw. Ärztin in Ä1 TV-L eingruppiert.

Vorteilhaft
  • Gebietsanerkennung im Fach Gynäkologie oder vergleichbare berufliche Erfahrung bzw. Qualifikation
  • Gebietsanerkennung im Fach Innere Medizin/Infektiologie, Allgemeinmedizin oder langjährige Erfahrung in der HIV/STI-Medizin o. ä.
  • Fremdsprachenkenntnisse, mindestens Englischkenntnisse
  • engagierter und kooperativer Arbeitsstil, Organisationsfähigkeit und Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team und in der Arbeit mit Menschen aus verschiedenen Kulturen und unterschiedlichen Lebensentwürfen

Unser Angebot

  • eine Stelle oder zwei Teilzeitstellen, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
    Auch Bewerbungen mit geringem Stundenanteil für die Besetzung der externen Sprechstunde bei Hein & Fiete (dienstags von 16 – 20 Uhr) sind willkommen.  
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe Ä1 oder  Ä2 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
    Tarifbeschäftigte Ärzt*innen/ Fachärzt*innen unterfallen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und sind nach der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L Teil II, Abschnitt II, Unterabschnitt 2.2. eingruppiert. Hinsichtlich der Bezahlung bieten wir Ihnen für die Dauer der Ausübung der hier ausgeschriebenen Tätigkeit den Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags an. In dem Sonderarbeitsvertrag wird die von der Eingruppierung abweichende Bezahlung in Anlehnung an EntgeltgruppeN Ä1/Ä2 der Sonderregelungen für Ärztinnen/Ärzte an Universitätskliniken (§ 41 Nr. 7 TV-L) geregelt. Es erfolgt dabei eine Umrechnung der Beträge auf die für Sie geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Wochenstunden. Bei Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags entfällt die gemäß § 20 TV-L regulär zustehende Jahressonderzahlung. Ihre individuelle Eingruppierung/ Bezahlung richtet sich nach den von Ihnen persönlich erfüllten Voraussetzungen.
  • Arbeitszeiten: richten sich grundsätzlich nach den Sprechzeiten der Beratungsstelle und dem Stellenanteil
  • mehr Flexibilität: 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage Woche), Heiligabend und Silvester zusätzlich frei, Option auf Sabbatical und Bildungsurlaub
  • Weiterentwicklung: Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten durch das Zentrum für Aus und Fortbildung (ZAF), eine umfassende Einarbeitung und die Integration in ein motiviertes Team
  • Mobilität: verkehrsgünstige Lage 
  • Gesundheit: attraktive Angebote zur Gesundheitsförderung mit vielfältigen Online- und Präsenzangeboten, Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)


Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. 

Vor Beginn der Tätigkeit benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (Impfung, Immunität oder Kontraindikation).