Sachbearbeitung Grundsatzangelegenheiten

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

  • Job-ID: J000043438
  • Startdatum: 01.01.2027
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: BesGr. A12 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 15.10.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) ist der innovative Wegbereiter für die digitale Zukunft Hamburgs, wenn es um Entwicklung, Pflege und Betrieb urbaner Geo-Webanwendungen geht. Entdecken Sie unsere spannenden Möglichkeiten, die Digitalisierung unserer Stadt aktiv mitzugestalten und so die Lebensqualität in Hamburg nachhaltig zu verbessern. 

Als Teil unseres 6-köpfigen Teams verstehen Sie sich als „Rückgrat“ des LGV. Damit sind Sie kompetente Ansprechperson sowohl intern als auch für Externe. Ob bei vermessungstechnischen oder verwaltungsrechtlichen Fragen zu fachlichen Weisungen, Widersprüchen oder ÖbVI (Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur:innen)-Anliegen – Sie geben zuverlässig den Rahmen vor.

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg und zum Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.  

Ihre Aufgaben

Sie

  • bearbeiten abschließend Widerspruchs- und Beschwerdeangelegenheiten, bewerten Sachverhalte insbesondere aus vermessungstechnischer Sicht und vertreten die Entscheidungen gegenüber Beteiligten, Fachbereichen, Rechtsamt und Gerichten,
  • koordinieren und erstellen Stellungnahmen zur parlamentarischen Kontrolle und zu Gesetzentwürfen und vertreten dabei den LGV,
  • erarbeiten und überarbeiten Dienst- und Verwaltungsvorschriften sowie fachliche Weisungen mit dem besonderen Fokus auf vermessungstechnische Standards und Qualitätssicherung in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen,
  • bearbeiten Angelegenheiten der öffentlich bestellten Vermessungsingenieur:innen (ÖbVI) und wirken bei der Prüfung ihrer Geschäftsführung und Amtsausübung mit und
  • übernehmen die stellvertretende Teamleitung sowie Vertretungsaufgaben und erstellen Pläne für technische Nachwuchskräfte.

Ihr Profil

Erforderlich
  • als Beamtin bzw. Beamter verfügen Sie über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste auf Basis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums (Bachelor oder gleichwertig) in der Fachrichtung Geodäsie, Vermessungs-oder Geoinformationswesen oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung Hinweise für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung 

Vorteilhaft
  • sicherer Umgang mit relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie den Strukturen und Arbeitsabläufe des LGV
  • umfassendes Fachwissen zu den Geobasisdaten des LGV, insbesondere zu deren Inhalten und Strukturen
  • gute Kenntnisse des Transparenzgesetzes sowie die Fähigkeit, komplexe fachliche und rechtliche Inhalte zu bearbeiten und verständlich zu vermitteln
  • Organisations- und Verhandlungsgeschick

Unser Angebot

30 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche
familienfreundliche Arbeitsbedingungen
gut erreichbar mit ÖPNV
optional EGYM Wellpass (Firmenfitness)
Zuschuss zum Deutschland-Ticket (Jobticket)

30 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche; familienfreundliche Arbeitsbedingungen; gut erreichbar mit ÖPNV; optional EGYM Wellpass (Firmenfitness); Zuschuss zum Deutschland-Ticket (Jobticket)

  • eine Stelle, unbefristet, zum 01.01.2027 zu besetzen.
  • Bezahlung nach Besoldungsgruppe A12, weitere Informationen auf karriere.hamburg
  • Auf der Karrierewebsite gibt es Informationen zu weiteren Benefits der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre), Nachweis bisheriger Tätigkeiten,
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

 

Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).